Indikation
pflanzenschutz-information.de
Indikation
pflanzenschutz-information.de
Anwendungsnummer
006391-00/00-001
Einsatzgebiet
Gemüsebau
(Berufliche Anwendung)
Ökologischer Anbau
zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
Zulassungsende
31.07.2023
Grund des Zulassungsendes (Mittel)
(a) Zeitablauf, erneute Zulassung
Aufbrauchfrist
31.01.2025
Schaderreger
Erläuterung
nur zur Befallsminderung
Aufwand
Pflanzengröße bis 50 cm: 0,035 kg/ha in 500 l/ha Wasser
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,053 kg/ha in 750 l/ha Wasser
Pflanzengröße über 125 cm: 0,07 kg/ha in 1.000 l/ha Wasser
Anwendung
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Anwendungstechnik
spritzen
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 12
In der Kultur bzw. je Jahr: 12
Sonstige Erläuterungen
Hinweis zum Mittelaufwand Die Höhenstaffelung gilt nur für aufgeleitete Kulturen. Für nicht aufgeleitete Kulturen kann die in der Anwendung höchst angegebene Aufwandmenge zur Erzielung der hinreichenden Wirksamkeit erforderlich werden
Wartezeit
Gurke: (Gewächshaus) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Melone: (Gewächshaus) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Pflanzenschutzmittelverordnung (Mittel) (1)
EO005-1
EO005-1
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
Auflagen (Mittel) (3)
NW466
,
SB001
,
SB010
NW466
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Hinweise (Mittel) (2)
NB663
,
NN002
NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN002
Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
Gefahrstoffverordnung (1)
SP001
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Weitere Informationen
Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL
Nicht mehr vorhanden
Datum
Letzte Änderung
05.12.2022