Indikation
pflanzenschutz-information.de
Indikation
pflanzenschutz-information.de
Anwendungsnummer
006219-00/12-001
Einsatzgebiet
Gemüsebau
(Berufliche Anwendung)
Zulassungsende
31.10.2027
Aufbrauchfrist
30.04.2029
Kulturen
Stadium Kultur
3. Laubblatt entfaltet (BBCH 13) bis Zu erwartende sortentypische Länge des Hauptsprosses erreicht (BBCH 39)
Aufwand
2,5 l/ha in 400 bis 1.000 l/ha Wasser
Anwendung
Anwendungsbereich
Freiland
Anwendungstechnik
spritzen
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Wartezeit
Blumenkohle: (Freiland) 14 Tage
Pflanzenschutzmittelverordnung (Mittel) (1)
EO005-1
EO005-1
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
Anwendungsbestimmungen (Mittel) (1)
NW468
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen (Indikation) (1)
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auflagen (Mittel) (11)
HE110
,
HS110
,
HS610
,
HS2101
,
NN2842
,
SB001
,
SE110
,
SS110
,
SS610
,
SS2101
,
VH352
HE110
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS110
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS610
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS610: "Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS2101
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
NN2842
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VH352
Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen.
Hinweise (Mittel) (4)
NB6641
,
NN165
,
NN170
,
NN234
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN234
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Gefahrensymbol
(Xi) Reizend
Weitere Informationen
Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Datum
Letzte Änderung
05.09.2025