Indikation

pflanzenschutz-information.de

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Zugelassen
Anwendungsnummer
006177-00/00-001
Einsatzgebiet
Nichtkulturland (Berufliche Anwendung)
Zulassungsende
31.12.2024
Aufbrauchfrist
30.06.2026

Aufwand

1.000 l/ha

Anwendung

Freiland
Anwendungstechnik
spritzen
Anwendungszeitpunkt
ab Frühjahr;
nach Vegetationsbeginn
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand
30 bis 60 Tag(e)

Sonstige Erläuterungen

Anwendungstechnik mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Anwendungstechnik als Einzelpflanzenbehandlung

Wartezeit

Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Freiland) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Anwendungsbestimmungen (Mittel) (1)

NW470

NW470
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Pflanzenschutzmittelverordnung (Mittel) (1)

EB001-2

EB001-2
SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)

Auflagen (Indikation) (4)

NS660-1 , NW642-1 , WH914 , WW730

NS660-1
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH914
In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
WW730
Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.

Auflagen (Mittel) (7)

NW263 , SB001 , SB010 , SB110 , SF193 , VH607 , WMH0

NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF193
Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden danach sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu tragen.
VH607
Der Gehalt an freiem Hydrazin in den technischen Wirkstoffen Maleinsäurehydrazid-Natriumsalz, -Kaliumsalz oder -Cholinsalz darf 1 mg/kg ausgedrückt als Säureäquivalente nicht überschreiten.
WMH0
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 0

Hinweise (Mittel) (3)

NB6641 , NN000 , WH952

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN000
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrstoffverordnung (1)

SP001

SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
22.03.2010
Letzte Änderung
07.12.2021

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