Indikation
pflanzenschutz-information.de
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pflanzenschutz-information.de
Anwendungsnummer
005950-00/03-001
Einsatzgebiet
Ackerbau
(Berufliche Anwendung)
Zulassungsende
30.06.2025
Aufbrauchfrist
30.12.2026
Kulturen
Verwendungszweck
Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke
Stadium Kultur
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (BBCH 12) bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (BBCH 14)
Aufwand
15 g/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Anwendung
Anwendungsbereich
Freiland
Anwendungstechnik
spritzen
Anwendungszeitpunkt
Frühjahr,
nach dem Auflaufen
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Wartezeit
Miscanthus: (Freiland) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Anwendungsbestimmungen (Indikation) (1)
NT101
NT101
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Anwendungsbestimmungen (Mittel) (1)
NW468
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen (Indikation) (1)
NW642
NW642
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auflagen (Mittel) (7)
NW262
,
NW265
,
NW642
,
SB001
,
SB010
,
WH951
,
WMH2
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
NW642
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
WH951
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WMH2
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2
Hinweise (Mittel) (5)
NB6641
,
NN165
,
NN170
,
NN1842
,
WH952
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN1842
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
Gefahrensymbol
(N) Umweltgefährlich
Gefahrstoffverordnung (4)
R 50/53
,
S 35
,
S 57
,
SP001
R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Weitere Informationen
Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Datum
Letzte Änderung
06.08.2024