Indikation

pflanzenschutz-information.de

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Zugelassen
Anwendungsnummer
005950-00/00-003
Einsatzgebiet
Grünland (Berufliche Anwendung)
Zulassungsende
30.06.2025
Aufbrauchfrist
30.12.2026

Schaderreger

Stadium Schaderreger
4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (BBCH 14) bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens (BBCH 55)

Aufwand

0,375 g/l

Anwendung

Freiland
Anwendungstechnik
streichen
Anwendungszeitpunkt
während der Vegetationsperiode,
Frühjahr bis Herbst
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3

Sonstige Erläuterungen

Hinweis zum Mittelaufwand maximaler Mittelaufwand 45 g/ha pro Jahr
Anwendungstechnik mit Dochtstreichgerät
Anwendungstechnik Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung
Behandlungszeitpunkt jeweils ca. 14 Tage vor dem Schnitt

Wartezeit

Wiesen, Weiden: (Freiland) 14 Tage Gras und Heu

Anwendungsbestimmungen (Mittel) (1)

NW468

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (Mittel) (6)

NW262 , NW265 , NW642 , SB001 , SB010 , WH951

NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
NW642
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
WH951
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.

Hinweise (Mittel) (4)

NB6641 , NN165 , NN170 , NN1842

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN1842
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Gefahrensymbol



(N) Umweltgefährlich

Gefahrstoffverordnung (4)

R 50/53 , S 35 , S 57 , SP001

R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
22.03.2010
Letzte Änderung
18.06.2014

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