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pflanzenschutz-information.de

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Zugelassen
Anwendungsnummer
005950-00/00-002
Einsatzgebiet
Grünland (Berufliche Anwendung)
Zulassungsende
30.06.2025
Aufbrauchfrist
30.12.2026

Kulturen

Verwendungszweck
Nicht im Ansaatjahr

Schaderreger

Stadium Schaderreger
4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (BBCH 14) bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens (BBCH 55)

Aufwand

45 g/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser

Anwendung

Anwendungsbereich
Freiland
Anwendungstechnik
spritzen
Anwendungszeitpunkt
während der Vegetationsperiode,
Frühjahr bis Herbst
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1

Sonstige Erläuterungen

Behandlungszeitpunkt jeweils ca. 14 Tage vor dem Schnitt

Wartezeit

Wiesen, Weiden: (Freiland) 14 Tage Gras und Heu

Anwendungsbestimmungen (Indikation) (3)

NT103 , NW605 , NW606

NT103
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW605
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
50% 5,75% *,90% *
NW606
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m

Anwendungsbestimmungen (Mittel) (1)

NW468

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (Indikation) (2)

WH9161 , WP734

WH9161
In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WP734
Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Auflagen (Mittel) (7)

NW262 , NW265 , NW642 , SB001 , SB010 , WH951 , WMH2

NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
NW642
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
WH951
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WMH2
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2

Hinweise (Mittel) (5)

NB6641 , NN165 , NN170 , NN1842 , WH952

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN1842
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrensymbol



(N) Umweltgefährlich

Gefahrstoffverordnung (4)

R 50/53 , S 35 , S 57 , SP001

R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
22.03.2010
Letzte Änderung
06.08.2024

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