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Zugelassen Ökologischer Anbau
Anwendungsnummer
005922-00/00-002
Einsatzgebiet
Ackerbau (Berufliche Anwendung)
Ökologischer Anbau
zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
Zulassungsende
30.04.2025
Aufbrauchfrist
30.10.2026

Kulturen

Schaderreger

Erläuterung
nur zur Befallsminderung

Aufwand

1 l/dt

Anwendung

Anwendungsbereich
Freiland
Anwendungstechnik
beizen
Anwendungszeitpunkt
vor der Saat
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 1

Sonstige Erläuterungen

Hinweis zum Mittelaufwand maximaler Mittelaufwand 2,0 l/ha (entsprechend maximal 2,0 dt Saatgut pro ha)

Wartezeit

Roggen: (Freiland) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Anwendungsbestimmungen (Mittel) (1)

NW467

NW467
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (Indikation) (1)

NW642

NW642
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Auflagen (Mittel) (7)

NW261 , SB001 , SE1201 , SS1201 , SS2201 , SS6201 , VH363

NW261
Das Mittel ist fischgiftig.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SE1201
Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2201
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS6201
Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
VH363
Der Gehalt an 2,3-Deepoxy-2,3-didehydrorhizoxin (DDR) in der Fermentationsbrühe des Wirkstoffes Pseudomonas chlororaphis, Stamm MA 342, darf 2 mg/L zum Zeitpunkt der Formulierung nicht überschreiten.

Hinweise (Mittel) (2)

NB663 , NN002

NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN002
Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.

Gefahrensymbol



(Xn) Gesundheitsschädlich

Gefahrstoffverordnung (11)

R 42 , R 43 , S 2 , S 13 , S 22 , S 23 , S 24 , S 36 , S 37 , S 45 , SP001

R 42
Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
S 22
Staub nicht einatmen.
S 23
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben).
S 24
Berührung mit der Haut vermeiden.
S 36
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
S 37
Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
S 45
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL
Betriebsmittel Datenbank (FiBL)

Datum

Angelegt
22.03.2010
Letzte Änderung
18.06.2014

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