Indikation

pflanzenschutz-information.de

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Zugelassen Artikel 51
Anwendungsnummer
005866-00/05-001
Einsatzgebiet
Gemüsebau (Berufliche Anwendung)
Zulassungsende
31.12.2026
Aufbrauchfrist
30.06.2028

Kulturen

Stadium Kultur
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche (BBCH 09) bis Keimblätter voll entfaltet; Vegetationspunkt oder Laubblattansatz sichtbar (BBCH 10)

Aufwand

0,1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser

Anwendung

Freiland
Anwendungstechnik
spritzen
Anwendungszeitpunkt
nach dem Auflaufen
und nach dem Auflaufen der Unkräuter
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1

Sonstige Erläuterungen

Wartezeit

Rucola-Arten: (Freiland) 21 Tage

Anwendungsbestimmungen (Mittel) (1)

NW468

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (Indikation) (1)

NW642-1

NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Auflagen (Mittel) (7)

NW261 , SB001 , SB010 , SB110 , SF245-01 , VH373 , WMO

NW261
Das Mittel ist fischgiftig.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
VH373
Im technischen Wirkstoff Picloram und seiner Salze darf der Gehalt an Hexachlorbenzen 50 mg/kg bezogen auf Picloram (Säure) nicht übersteigen.
WMO
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O

Hinweise (Mittel) (2)

NB6641 , NN100

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN100
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.

Gefahrstoffverordnung (1)

SP001

SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
13.07.2020
Letzte Änderung
07.08.2020

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