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Aufbrauchfrist Artikel 51
Anwendungsnummer
005328-62/01-006
Einsatzgebiet
Obstbau (Berufliche Anwendung)
Zulassungsende
30.07.2013
Grund des Zulassungsendes (Mittel)
(d) Vertriebserweiterung zurückgezogen
Aufbrauchfrist
15.08.2027

Kulturen

Verwendungszweck
Im Ertragsjahr

Schaderreger

Stadium Schaderreger
Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab (BBCH 10) bis 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (BBCH 13)

Aufwand

Zeitpunkt 1: 3 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
Zeitpunkt 2: 3 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser

Anwendung

Anwendungsbereich
Freiland
Anwendungstechnik
spritzen
Anwendungszeitpunkt
nach der Ernte
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand
5 bis 7 Tag(e)

Sonstige Erläuterungen

Anwendungstechnik im Splittingverfahren (2 Behandlungen)

Wartezeit

Erdbeere: (Freiland) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Anwendungsbestimmungen (Indikation) (1)

NW607

NW607
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
50 % 20,75 % 10,90 % 5

Anwendungsbestimmungen (Mittel) (2)

NW468 , NW604

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.

Auflagen (Mittel) (8)

NW262 , NW264 , NW265 , SB001 , SE110 , SS110 , SS210 , SS610

NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Hinweise (Mittel) (3)

NB6641 , NN135 , NN164

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN135
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Erigone atra (Zwergspinne) eingestuft.
NN164
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft.

Gefahrensymbol



(N) Umweltgefährlich
(Xi) Reizend

Gefahrstoffverordnung (10)

R 36 , R 43 , R 50/53 , S 2 , S 24 , S 35 , S 36/37/39 , S 46 , S 57 , SP001

R 36
Reizt die Augen.
R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 24
Berührung mit der Haut vermeiden.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 36/37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
22.03.2010
Letzte Änderung
18.06.2014

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