Indikation

pflanzenschutz-information.de

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Zugelassen Artikel 51
Anwendungsnummer
005005-00/02-001
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau (Berufliche Anwendung)
Zulassungsende
31.10.2024
Aufbrauchfrist
30.04.2026

Kulturen

Ausgenommen
Rosen
Schnitt- Rosen (Rosa)

Schaderreger

Aufwand

30 kg/ha

Anwendung

Freiland
Anwendungstechnik
streuen
Anwendungszeitpunkt
unmittelbar vor dem Pflanzen
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1

Sonstige Erläuterungen

Anwendungstechnik breitflächig
Anwendungstechnik sofortige Einarbeitung in 10-15 cm Bodentiefe

Wartezeit

Baumschulgehölzpflanzen: (Freiland) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. ; ausgenommen: Rosen

Anwendungsbestimmungen (Mittel) (1)

NW467

NW467
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (Indikation) (1)

NW642-1

NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Auflagen (Mittel) (8)

NT676 , NT678 , NW263 , SB001 , SE1201 , SS1201 , SS2203 , ST1202

NT676
Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NT678
Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb bei allen Anwendungen im Freiland dafür sorgen, dass ausgebrachtes Granulat eingearbeitet bzw. mit Erde abgedeckt wird.
NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SE1201
Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2203
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST1202
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.

Hinweise (Mittel) (4)

NB663 , NN130 , NN160 , NN165

NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Gefahr (S2)
Gefahrensymbol


Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06)
Umwelt (GHS09)

Gefahrenhinweise (6)

EUH 070 , EUH 208-0027 , EUH 401 , H301 , H317 , H411

EUH 070
Giftig bei Berührung mit den Augen.
EUH 208-0027
Enthält Fosthiazat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H301
Giftig bei Verschlucken.
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise (11)

P101 , P102 , P264 , P270 , P280 , P301+P330 , P302+P352 , P308+P310 , P362+P364 , P405 , P501

P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264
Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
P270
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P330
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen.
P302+P352
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P308+P310
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P362+P364
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
07.12.2020
Letzte Änderung
07.12.2020

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