Aktuelle Meldungen
Korrektur BVL-Fachmeldung vom 25.03.2024: Anordnung des Ruhens der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Malvin WG mit dem Wirkstoff Captan
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 22. März 2024 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Malvin WG (005177-00) mit dem Wirkstoff Captan angeordnet. Der Handel mit und die Anwendung des Pflanzenschutzmittels sind damit bis auf Weiteres nicht zulässig.
In der ersten Version der Fachmeldung vom 25. März 2024 fehlte der
Hinweis, dass das Ruhen der Zulassung auch für die Vertriebserweiterung
gilt.
Die Anordnung des Ruhens gilt ebenso für die Vertriebserweiterung Orthocid (005177-60) und für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
- Orefa Captan 80 WG (005177-00/001)
- Malvin 80 WG (005177-00/009)
- Malvin 80 WG (005177-00/012)
- Capone WG (005177-00/013)
- Capone WG (005177-00/015)
Hintergrund: In Malvin WG wurde eine stoffliche Abweichung festgestellt, die nicht von der Zulassung gedeckt ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Verunreinigung in allen Chargen enthalten ist, die in den letzten Jahren in den Verkehr gebracht wurden. Die Firma UPL Deutschland GmbH, die Malvin WG (800 g/kg Captan) vertreibt, informierte auf ihrer Homepage darüber, dass das Produkt nicht den technischen Spezifikationen der Zulassung entspricht: https://de.upl-ltd.com/News-Details/verkauf-von-malvin-bis-auf-weiteres-gestoppt
Zur BVL-Fachmeldung vom 30.04.2024
Mospilan SG nach Art. 53 in Sonnenblumen gegen Blattläuse
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Mospilan SG (005655-00) in Sonnenblumen gegen Blattläuse bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 30.04.2024 bis zum 27.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 1.200 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 8.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 30.04.2024
Danjiri nach Art. 53 in Sonnenblumen gegen Blattläuse
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Danjiri (005655-60) in Sonnenblumen gegen Blattläuse bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 30.04.2024 bis zum 27.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 1.200 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 8.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 30.04.2024
Danjiri nach Art. 53 in Kartoffeln gegen Blattläuse als Virusvektoren
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Danjiri (005655-60) in Kartoffeln gegen Blattläuse als Virusvektoren bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 02.05.2024 bis zum 29.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 4.500 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 18.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 30.04.2024
Pirimor G nach Art. 53 in Möhren gegen Blattläuse als Virusvektoren
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Das BVL informiert über die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Pirimor G (062470-00) in Möhren (Waschmöhren, Bundmöhren) gegen Blattläuse als Virusvektoren.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 25.04.2024 bis 22.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 900 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 3.000 ha.
BVL-Fachmeldung vom 30.04.2024
Pirimor G nach Art. 53 in Salaten und Endivien gegen Blattläuse
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Das BVL informiert über die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Pirimor G (062470-00) in Salaten und Endivien im Freiland und Gewächshaus gegen Blattläuse.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 01.05.2024 bis 28.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 690 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 2.300 ha.
BVL-Fachmeldung vom 30.04.2024
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