Aktuelle Meldungen
Neue Zulassungen sowie Zulassungserweiterungen im Mai-Udpate 2024
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Das BVL gibt folgende Erweiterungen/Änderungen im Mai-Update 2024 bekannt:
Neuzulassungen
- ARAGON (00B225-00) (Wirkstoff Prothioconazol) (A)
- Bokator (00A960-00) (Wirkstoffe Aclonifen, Diflufenican) (A)
- Clayton Neutron (00B250-00) (Wirkstoff Metamitron) (A)
- EMPEROR (00B230-00) (Wirkstoff Metazachlor)(A)
- Jura Max (00A952-00) (Wirkstoffe Diflufencian, Prosulfocarb) (A)
- MERLIN FLEXX DUO (00B159-00) (Wirkstoffe Cyprosulfamide, Isoxaflutole, Terbuthylazin) (A)
- Prepper 480 FS (00A215-00) (Wirkstoff Fludioxonil) (G)
- Regullo Twist 250 EC (00B243-00) (Wirkstoff Trinexapac) (A)
- Sedim 120 (00B189-00) (Wirkstoff Clethodim) (A, G, O)
A = Ackerbau | G = Gemüsebau | O = Obstbau
Änderung Handelsname
Erweiterungen der Zulassung
- Centium 36 CS: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Dicke Bohne, Feuerbohne, Kichererbse, Lupinen und Platterbse gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
- FLEXIDOR: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Kamille, Melisse und Minze gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
- Fusilade MAX: Zulassungserweiterung in Tafeltrauben und Weinreben gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Gemeine Quecke
- Luna Sensation: Zulassungserweiterung in Möhre, Hopfen, Knollensellerie, Pastinak und Wurzelpetersilie
- Moddus: Zulassungserweiterung in Weizen und Gerste zur Halmfestigung
- Rapsan 500: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Kohlgemüse und Ölrauke gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
- TEBU 25: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Rosenkohl, Strauchbeerenobst-Arten, Rasen und Herbstchrysanthemen
- Reboot: Zulassungserweiterung in Keltertrauben und Tafeltrauben gegen Falschen Mehltau
Moddus: Zulassungserweiterung in Weizen und Gerste zur Halmfestigung
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung von Moddus (024212-00) zur Halmfestigung bekannt.
- in Sommerweichweizen (06-001)
- in Winterweichweizen (06-002) und im Splittingverfahren (06-003)
- in Wintergerste (06-004) und im Splittingverfahren (06-005)
Reboot: Zulassungserweiterung in Keltertrauben und Tafeltrauben gegen Falschen Mehltau
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung für Reboot (027692-00) in Weinrebe (Nutzung als Keltertraube) (01-001) und Tafeltrauben (01-002) gegen Falschen Mehltau bekannt.
Exirel nach Art. 53 in Süß- und Sauerkirschen gegen Kirschfruchtfliegen und Kirschessigfliege sowie in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle, Reneklode und Pfirsich gegen Kirschessigfliege
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für EXIREL (00A670-00) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage genehmigt.
In Süß- und Sauerkirschen gegen Kirschfruchtfliegen (Rhagoletis cerasi + R. cingulata) und Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) vom 02.05.2024 bis 29.08.2024.
In Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) vom 15.06.2024 bis 12.10.2024.
Die zugelassene Menge wurde auf 11.250 Liter begrenzt. Ausreichend für 4.200 ha Süß- und Sauerkirschen außerhalb von Wasserschutzgebieten und 300 ha innerhalb von Wasserschutzgebieten sowie für 1.600 ha Pflaumen, Zwetschen, Renekloden, Mirabellen und Pfirsiche außerhalb von Wasserschutzgebieten und 200 ha innerhalb von Wasserschutzgebieten.
Zur BVL-Fachmeldung vom 03.05.2024
Rapsan 500: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Kohlgemüse und Ölrauke gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Rapsan 500 (00B217-00) gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter bekannt.
- in Kohlgemüse nach dem Pflanzen (01-004), vor dem Auflaufen auf leichten Böden (01-005) und auf mittleren oder schweren Böden (01-006)
- in Ölrauke (01-008)
TEBU 25: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Rosenkohl, Strauchbeerenobst-Arten, Rasen und Herbstchrysanthemen
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für TEBU 25 (00A352-00) bekannt.
- gegen Weißen Rost in Herbstchrysanthemen (C. indicum) (ausgenommen langtriebige Chrysanthemen) im Gewächshaus (01-026) und im Freiland (01-025)
- gegen Pilzliche Blattfleckenerreger in Rasen
- Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Spiel- und Liegewiesen, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens, Schul- und Kindergartengelände, Sportplätze (01-023)
- Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Straßenbegleitgrün, Friedhöfe, Golfplätzen, Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen) (01-022)
- gegen Mehltau und Blattfallkrankheit in Stachelbeeren (01-019)
- gegen Mehltau in Rote, Weiße und Schwarze Johannisbeere (01-016)
- gegen Grauschimmel in Johannisbeerartigem Beerenobst (01-018)
- gegen Kohlschwärze in Rosenkohl (01-005)
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