Aktuelle Meldungen
Centium 36 CS: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Dicke Bohne, Feuerbohne, Kichererbse, Lupinen und Platterbse gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Centium 36 CS (024798-00) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter bekannt.
- in Dicke Bohne und Feuerbohne (Lebensmittel) (12-001)
- in Kichererbsen (12-002)
- in Gelbe Lupine und Weiße Lupine (Lebensmittel) (12-003)
- in Deutsche Platterbse (12-004)
Exirel nach Art. 53 in Süß- und Sauerkirschen gegen Kirschfruchtfliegen und Kirschessigfliege sowie in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle, Reneklode und Pfirsich gegen Kirschessigfliege
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für EXIREL (00A670-00) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage genehmigt.
In Süß- und Sauerkirschen gegen Kirschfruchtfliegen (Rhagoletis cerasi + R. cingulata) und Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) vom 02.05.2024 bis 29.08.2024.
In Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) vom 15.06.2024 bis 12.10.2024.
Die zugelassene Menge wurde auf 11.250 Liter begrenzt. Ausreichend für 4.200 ha Süß- und Sauerkirschen außerhalb von Wasserschutzgebieten und 300 ha innerhalb von Wasserschutzgebieten sowie für 1.600 ha Pflaumen, Zwetschen, Renekloden, Mirabellen und Pfirsiche außerhalb von Wasserschutzgebieten und 200 ha innerhalb von Wasserschutzgebieten.
Zur BVL-Fachmeldung vom 03.05.2024
Mospilan SG nach Art. 53 in Sonnenblumen gegen Blattläuse
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Mospilan SG (005655-00) in Sonnenblumen gegen Blattläuse bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 30.04.2024 bis zum 27.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 1.200 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 8.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 30.04.2024
Korrektur BVL-Fachmeldung vom 25.03.2024: Anordnung des Ruhens der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Malvin WG mit dem Wirkstoff Captan
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 22. März 2024 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Malvin WG (005177-00) mit dem Wirkstoff Captan angeordnet. Der Handel mit und die Anwendung des Pflanzenschutzmittels sind damit bis auf Weiteres nicht zulässig.
In der ersten Version der Fachmeldung vom 25. März 2024 fehlte der
Hinweis, dass das Ruhen der Zulassung auch für die Vertriebserweiterung
gilt.
Die Anordnung des Ruhens gilt ebenso für die Vertriebserweiterung Orthocid (005177-60) und für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
- Orefa Captan 80 WG (005177-00/001)
- Malvin 80 WG (005177-00/009)
- Malvin 80 WG (005177-00/012)
- Capone WG (005177-00/013)
- Capone WG (005177-00/015)
Hintergrund: In Malvin WG wurde eine stoffliche Abweichung festgestellt, die nicht von der Zulassung gedeckt ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Verunreinigung in allen Chargen enthalten ist, die in den letzten Jahren in den Verkehr gebracht wurden. Die Firma UPL Deutschland GmbH, die Malvin WG (800 g/kg Captan) vertreibt, informierte auf ihrer Homepage darüber, dass das Produkt nicht den technischen Spezifikationen der Zulassung entspricht: https://de.upl-ltd.com/News-Details/verkauf-von-malvin-bis-auf-weiteres-gestoppt
Zur BVL-Fachmeldung vom 30.04.2024
Danjiri nach Art. 53 in Sonnenblumen gegen Blattläuse
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Danjiri (005655-60) in Sonnenblumen gegen Blattläuse bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 30.04.2024 bis zum 27.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 1.200 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 8.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 30.04.2024
Danjiri nach Art. 53 in Kartoffeln gegen Blattläuse als Virusvektoren
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Danjiri (005655-60) in Kartoffeln gegen Blattläuse als Virusvektoren bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 02.05.2024 bis zum 29.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 4.500 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 18.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 30.04.2024
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