Indikation
pflanzenschutz-information.de
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Einsatzgebiet
Obstbau
(Berufliche Anwendung)
Ökologischer Anbau
zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
Zulassungsbeginn
15.09.2026
Zulassungsende
12.01.2027
Grund des Zulassungsendes (Mittel)
(f) Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
Kulturen
Stadium Kultur
ab Ende des Laubblattfalls (BBCH 97)
Schaderreger
Stadium Schaderreger
Imagines
Aufwand
16 kg/ha und je m Kronenhöhe in max. 400 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Hinweise zur Aufwandmenge
maximal 32 kg/ha (maximal 2 m Kronenhöhe) je Behandlung
Anwendung
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Anwendungszeitpunkt
Im Herbst nach dem Laubfall. Nach Warndienstaufruf
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Sonstige Erläuterungen
Anwendungshäufigkeit für beide Zulassungszeiträume:
Frühjahrsanwendung: 6. Februar 2026 bis zum 4. Juni 2026
Herbstanwendung: 15.September 2026 bis 12. Januar 2027
Wartezeit
Birne: (Freiland) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Pflanzenschutzmittelverordnung (Mittel) (1)
EB001-2
EB001-2
SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)
Anwendungsbestimmungen (Indikation) (4)
NT102-1
,
SS110-1
,
SS120-1
,
ST1102
NT102-1
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120-1
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
ST1102
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Auflagen (Mittel) (7)
NW642-1
,
SB001
,
SB005
,
SB010
,
SB111
,
SB166
,
SS206
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise (Mittel) (1)
NB6641
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
Gefahrenhinweise (1)
EUH 401
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (5)
P102
,
P260
,
P262
,
P280
,
P501
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P262
Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Datum
Letzte Änderung
03.03.2026