Aktuelle Meldungen
Minecto One nach Art. 53 in Apfel gegen Apfelblütenstecher ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Minecto One (008589-00) in Apfel gegen Apfelblütenstecher bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 15.02.2023 bis 13.06.2023 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 375 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 3.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 25.01.2023
Adengo: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Baumschulgehölzpflanzen ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Adengo (026525-00) in Baumschulgehölzpflanzen im Freiland gegen Einjährige zweikeimblättrige sowie Einjährige einkeimblättrige Unkräuter bekannt.
Teppeki: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Beerenobst-Arten im Freiland ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Teppeki (025691-00) in Beerenobst-Arten im Freiland gegen Blattläuse bekannt.
BVL-Fachmeldung: Anordnung des Ruhens für das Pflanzenschutzmittel Aktuan hinsichtlich einer Anwendung in Weinrebe ▴ weniger
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 10. Januar 2023 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Aktuan (033317-00) hinsichtlich einer Anwendung in Weinreben gegen Falschen Mehltau (00-002) angeordnet.
Das Pflanzenschutzmittel darf deshalb bis auf Weiteres in Weinreben nur so angewendet werden, wie in den Anwendungsnummern 00-003 (Schwarzfleckenkrankheit) und -004 (Roter Brenner) zugelassen. Im Unterschied zu der jetzt ruhenden Anwendungsnummer 00-002 (Falscher Mehltau) sind dort weniger Anwendungen des Mittels in der Kultur zugelassen.
Die Anwendung des Mittels in Hopfen bleibt von der Entscheidung unberührt.
Hintergrund
Gemäß Verordnung (EU) 2022/1363 gilt ab dem 25. Februar 2023 der neue Rückstandshöchstgehalt (RHG) von 0,05 mg/kg für Cymoxanil in Trauben (von 0,3 mg/kg abgesenkt). Der neue RHG ist bei der Anwendung von Aktuan in Weinreben in der Anwendung -002 nicht einhaltbar.
Zur BVL-Fachmeldung vom 17.01.2023
Onyx: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Baumschulgehölzpflanzen ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Onyx (008118-00) in Baumschulgehölzpflanzen gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter bekannt.
Maxim XL nach Art. 53 zur Saatgutbehandlung in Zuckermais ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Maxim XL (Wirkstoffe Fludioxonil und Metalaxyl-M) in Zuckermais für 120 Tage gegen Fusarium-Arten und Pythium-Arten als Saatgutbehandlung bekannt.
- I. Zur Produktion von Saatgut: 16.01.2023 bis 15.05.2023, begrenzt auf 105 Liter für ca. 3.360 ha
- II. Zur Produktion von Saatgut für den Export nach Ungarn: 13.02.2023 bis 12.06.2023, begrenzt auf 100 Liter für ca. 3.200 ha
- II. Zur Produktion von Saatgut für den Export nach Italien: 27.02.2023 bis 26.06.2023, begrenzt auf 5 Liter für ca. 160 ha
Eine Information zum Aussaat-Termin des gebeizten Saatgutes im Freiland liegt aktuell noch nicht vor.
Zur BVL-Fachmeldung vom 12.01.2023
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