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Aktuelle Meldungen
ADDITION: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Gräsern in Beständen zur Saatguterzeugung ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für ADDITION (006840-00) in Gräsern (in Beständen zur Saatguterzeugung) (ausgenommen in Wiesenrispengras gegen Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Gemeiner Windhalm (01-001) bekannt.
Alginure Bio Schutz: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Hanf im Gewächshaus (Nutzung als Arzneipflanze) ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Alginure Bio Schutz (007839-00) in Hanf im Gewächshaus (Nutzung als Arzneipflanze) bekannt.
- gegen Falsche Mehltaupilze (09-001)
- gegen Echte Mehltaupilze (09-0002)
- Phytophthora-Arten (09-003)
- Fusarium-Arten (09-004)
- Septoria-Arten (09-005)
AMISTAR GOLD: Zulassungserweiterung in Zuckerrüben gegen Rhizoctonia solani ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung für AMISTAR GOLD (008267-00) in Zuckerrüben gegen Rhizoctonia solani (01-001) bekannt.
BELOUKHA: Zulassungserweiterung in Kartoffeln, Tabak und Erdbeeren ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung für BELOUKHA (008528-00) bekannt.
- in Kartoffeln gegen Krautabtötung (03-001)
- in Tabak (Art. 51) zur Entfernung von Geiztrieben (06-002)
- in Erdbeeren (Art. 51) zur Abtötung von Ausläufern (06-001)
Butisan: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Leindotter, Krambe, Markstammkohl und Zierpflanzen ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Butisan (043401-00) gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter bekannt.
- in Leindotter (02-001)
- in Krambe (02-003)
- in Marktstammkohl als Saatkultur (02-005) und als Pflanzkultur (02-007)
- in Zierpflanzen im Freiland (03-001)
- in Zierpflanzen (Topfkultur) auf Stellflächen im Freiland (03-003)
- in Zierpflanzen im Gewächshaus (03-005)
Flowbrix: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Gemüse- und Obstkulturen ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Flowbrix (008886-00) in Gemüse- und Obstkulturen im Freiland bekannt.
Obstbaukulturen
- in Birne und Quitte gegen Bakterielle Schaderreger (01-001)
- in Eberesche gegen Bakterielle Schaderreger (01-003)
- in Erdbeeren gegen Bakterielle Schaderreger (01-005) sowie Colletotrichum-Arten und Mycosphaerella-Arten (01-007)
- in Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren) gegen Pilzliche Schaderreger (01-009) und Bakterielle Schaderreger (01-011)
- in Steinobst (ausgenommen Gewöhnliche Schlehe) gegen Schrotschußkrankheit (01-013)
- in Aprikose und Pfirsich gegen Kräuselkrankheit (01-015)
Gemüsekulturen
- in Spargel gegen Pilzliche Schaderreger (01-018)
- in Zwiebelgemüse (Nutzung als Trockenzwiebel) gegen Falschen Mehltau (01-019), Purpurfleckenkrankheit (01-021), Brennfleckenkranheit (01-023), Laubkrankheit (01-025) und Bakterielle Schaderreger (01-027)
- in Wurzel- und Knollengemüse gegen Alternaria-Arten und Cercospora-Arten (01-029) sowie Bakterielle Schaderreger (01-031)
Weiterführende Links zu landesweiten Informationsdiensten
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