Aktuelle Meldungen
Apron XL, MAXIM XL und WAKIL XL: Ruhen der Notfallzulassung ab 24.03.2023 ▴ weniger
Mit sofortiger Wirkung (seit 24.03.2023) hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Ruhen der Notfallzulassungen für die Metalaxyl-haltigen Beizen WAKIL XL, MAXIM XL und Apron XL angeordnet. Betroffen sind sowohl die Saatgutbehandlung, als auch die Aussaat von behandeltem Saatgut im Freiland. Aussaaten im Gewächshaus sind zulässig.
Das BVL teilt mit, dass die gegenständliche Notfallzulassung für diese Mittel ist wegen Verstoßes gegen Art. 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/617 rechtswidrig. Das Pflanzenschutzmittel enthält den Wirkstoff Metalaxyl-M. Gestützt auf Art. 20 Abs. 1 und Art. 49 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat die Europäische Kommission am 5. Mai 2020 die Durchführungsverordnung (EU) 2020/617 erlassen. Nach deren Artikel 3 darf Saatgut, das mit Metalaxyl-M enthaltenden Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, ausschließlich im Gewächshaus ausgesät werden. Eine Freilandverwendung des Metalaxyl behandelten Saatguts ist somit verboten. Dieses Verbot umfasst auch die Behandlung von Saatgut, das ausschließlich für die Freilandverwendung vorgesehen ist.
Das Inverkehrbringen und eine Anwendung der drei Beizen zur Saatgutbehandlung (und die Aussaat) werden erst dann wieder möglich sein, wenn das in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/617 normierte Verbot der Freilandverwendung des mit Metalaxyl-M behandelten Saatguts aufgehoben wurde. Ein entsprechendes Verfahren zur Änderung der Genehmigung für den Wirkstoff Metalaxyl-M ist aktuell anhängig.
Merpan 80 WDG nach Art. 53 in Ölkürbis gegen Auflaufkrankheiten ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Merpan 80 WDG (024519-00) in Ölkürbis (zur Ölgewinnung und zum Verzehr) gegen Auflaufkrankheiten bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 20.03.2023 bis zum 17.07.2023 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 12,5 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 1.000 ha.
BVL-Fachmeldung vom 22.03.2023
Novodor FC nach Art. 53 in Kartoffeln (im ökologischen Anbau) gegen Kartoffelkäfer ▾ mehr
Novodor FC nach Art. 53 in Kartoffeln (im ökologischen Anbau) gegen Kartoffelkäfer ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Novodor FC (Wirkstoff Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis Stamm NB 176) in Kartoffeln im ökologischen Landbau gegen Kartoffelkäfer (L1 - L4) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 20.04.2023 bis zum 17.08.2023 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 75.000 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 6.000 ha im ökologischen Anbau.
Zur BVL-Fachmeldung vom 22.03.2023
Promanal HP nach Art. 53 in Kartoffeln (Pflanzguterzeugung) gegen Blattläuse als Virusvektoren ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Promanal HP (008719-60) in Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung (Vorstufen, Basis und zertifiziertes Pflanzgut) gegen Blattläuse als Virusvektoren bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 20.04.2023 bis zum 18.08.2023 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 94.000 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 9.000 ha.
BVL-Fachmeldung vom 23.03.2023
LMA nach Art. 53 in Kernobst gegen Feuerbrand ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für LMA (Wirkstoff Aluminiumkaliumsulfat) in Kernobst gegen Feuerbrand (Erwinia amylovora) mit insgesamt 4 Anwendungen bekannt.
- 3 Anwendungen ab BBCH 61 bis BBCH 67 während der Blüte
- 1 Anwendung bis BBCH 81 nach Hagel
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 22.03.2023 bis zum 19.07.2023 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 40.000 kg begrenzt, ausreichend für ca. 1.000 ha bei durchschnittlich zwei Behandlungen.
VERIMARK: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in verschiedenen Fruchtgemüse-Arten und Erdbeeren im Gewächshaus ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für VERIMARK (008518-00) im Gewächshaus bekannt.
- gegen freifressende Schmetterlingsraupen, Eulenarten, Blattläuse und Erdbeerblütenstecher
- in Erdbeere in Hydrokultur (01-007)
- gegen freifressende Schmetterlingsraupen, Eulenarten, blattminierende Insekten, Blattläuse und Weiße Fliege
- gegen freifressende Schmetterlingsraupen, Eulenarten, blattminierende Insekten, Tomatenminiermotte (Tuta absoluta), Blattläuse und Weiße Fliege
zum Zulassungbericht vom 06.03.2023
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