Aktuelle Meldungen
Pirimor G nach Art. 53 in Dicke Bohnen und Erbsen gegen Blattläuse als Virusvektoren
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Das BVL informiert über die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Pirimor G (062470-00) in Dicke Bohnen und Erbsen (Verwendung als Frischgemüse) gegen Blattläuse als Virusvektoren.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 01.05.2024 bis 28.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 900 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 3.000 ha.
BVL-Fachmeldung noch nicht veröffentlicht
Pirimor G nach Art. 53 in Möhren gegen Blattläuse als Virusvektoren
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Das BVL informiert über die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Pirimor G (062470-00) in Möhren (Waschmöhren, Bundmöhren) gegen Blattläuse als Virusvektoren.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 25.04.2024 bis 22.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 900 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 3.000 ha.
BVL-Fachmeldung noch nicht veröffentlicht
INSEGAR nach Art. 53 in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode gegen Pflaumenwickler (Cydia funebrana)
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für INSEGAR in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode gegen Pflaumenwickler (Cydia funebrana) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 01.05.2024 bis zum 28.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 2.500 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 5.000 ha.
BVL-Fachmeldung noch nicht veröffentlicht
Pirimor G nach Art. 53 in Salaten und Endivien gegen Blattläuse
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Das BVL informiert über die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Pirimor G (062470-00) in Salaten und Endivien im Freiland und Gewächshaus gegen Blattläuse.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 01.05.2024 bis 28.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 690 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 2.300 ha.
BVL-Fachmeldung noch nicht veröffentlicht
Teppeki: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Möhren gegen Blattläuse
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Teppeki (025691-00) in Möhren gegen Blattläuse (26-001) bekannt.
Promanal HP nach Art. 53 in Kartoffeln (Pflanzguterzeugung) gegen Blattläuse als Virusvektoren
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Promanal HP (008719-60) in Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung (Vorstufen, Basis und zertifiziertes Pflanzgut) gegen Blattläuse als Virusvektoren bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 25.04.2024 bis zum 24.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 94.500 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 9.000 ha.
BVL-Fachmeldung vom 26.04.2024
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